Es handelt sich hierbei um ein vollstationäres Erziehungsangebot mit 5 Plätzen. Die Jugendwohngruppe bietet für Jugendliche die Möglichkeit, in einem altersentsprechenden, alltagspädagogischen Setting zu leben und dabei ihre eigene Persönlichkeit ihrer Entwicklung entsprechend stärker einzubringen. Im Prozess der Verselbstständigung bleibt die Gruppe von Bedeutung.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist der § 27 mit §§ 34, 34 i.V. mit §35a, 41 SGB VIII
Zielgruppe
Junge Menschen (m/w/d) zwischen 14 und 18 Jahren, die in ihrer persönlichen, psychischen und schulischen Entwicklung gefährdet, gestört und/oder verhaltensauffällig sind und häufig schon einen längeren Kinder- und Jugendlichenpsychiatrieaufenthalt hatten.
Päd. Betreuung
In einer »Rund-um-die-Uhr–Betreuung« erhalten die jungen Menschen Unterstützung im Alltag, Hilfestellung bei der Schul- und Berufsausbildung sowie Anregungen für die Freizeitgestaltung. Das Zusammenleben in der Gruppe eröffnet neue Chancen für soziales Lernen und fördert – sozialpädagogisch begleitet – die Aufarbeitung bisheriger Lebenserfahrungen.
In der Jugendwohngruppe sind insgesamt 4,25 Vollzeitstellen tätig.
Besonderheit
Die Jugendwohngruppe fördert junge Menschen bei ihrer Verselbstständigung; sie kann als Zwischenschritt zwischen Wohngruppe und Jugendwohnetage genutzt werden.
Im Rahmen der Inobhutnahme können drei junge Menschen in der Jugendwohngruppe untergebracht werden.