Es handelt sich hierbei um ein vollstationäres Erziehungsangebot mit insgesamt 9 Plätzen für junge Frauen. Die jungen Frauen erfahren einen der Jugendwohngruppe ähnlichen Betreuungsrahmen. Das Konzept der Mädchenwohngruppe ermöglicht, sowohl eine Rückführung ins Elternhaus anzustreben, als auch sich auf die Selbstständigkeit vorzubereiten. Bei einer entsprechend gemeinsam vereinbarten Zielformulierung kann eine flexible und auf die junge Frau zugeschnittene eigene Betreuungsform entwickelt werden und somit die junge Frau gezielt gefördert werden.
Rechtsgrundlage
§27 in Verbindung mit §§ 34, 34 i.V. mit 35a, 41 SGB VIII
Zielgruppe
Junge Frauen im Alter von 12 – 17 Jahren, die aufgrund ihres individuellen Lebensweges und/oder von grenzverletzenden Erfahrungen einen besonderen Schutzbedarf haben und in ihrer persönlichen, psychischen und schulischen Entwicklung gefährdet, gestört und/oder verhaltensauffällig sind.
Päd. Betreuung
In einer »Rund-um-die-Uhr–Betreuung« erhalten die jungen Frauen Unterstützung im Alltag, Hilfestellung bei der Schul- und Berufsausbildung sowie Anregungen für die Freizeitgestaltung. Das Zusammenleben in der Gruppe eröffnet neue Chancen für soziales Lernen und fördert – sozialpädagogisch begleitet – die Aufarbeitung bisheriger Lebenserfahrungen.
Im Elsbeth-Kreft-Haus sind insgesamt 6 Vollzeitstellen tätig.
Besonderheit
Das Elsbeth-Kreft-Haus ist das einzige gleichgeschlechtliche Angebot
der Einrichtung.
Das Elsbeth-Kreft-Haus bietet ein binnendifferenziertes Angebot. Die Gruppe besteht aus einer großen Wohnung mit acht Plätzen und entsprechend großzügigen Gemeinschaftsräumen und einem anliegenden Appartement mit zwei Plätzen. Die zwei Einzelzimmer im Appartement bieten flexible Trainingsmöglichkeiten, junge Frauen zur Vorbereitung auf ihre Verselbstständigung angemessen und den jeweiligen Bedarfen entsprechend zu unterstützen.
Im Rahmen der Inobhutnahme kann eine junge Frau im Elsbeth-Kreft-Haus untergebracht werden.
Das Angebot befindet sich in einer Außenstelle in der Vechtaer Innenstadt. Die jungen Frauen können die Wege zu Schulen und Ausbildungstätten eigenständig bestreiten.